Eine Schule, alle Chancen

Schule für Sekundarstufe 1

Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrte
Eltern und Erziehungsberechtigte,
an dieser Stelle können Sie sich über ihre Mitteilungspflichten an die Schule gemäß Infektionsschutzgesetz in Kenntnis setzen. Zweck dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die Verhinderung der Verbreitung von Infektionskrankheiten an und durch Gemeinschaftseinrichtungen.

Sie haben dazu einen Belehrungsbogen erhalten (frühestens bei der Anmeldung ihres Kindes), in dem die betreffenden Infektionserkrankungen und die notwendigen Handlungsabläufe beschrieben sind. Diesen Bogen finden sie auch hier:

>> deutsch (PDF)

>> englisch (PDF)

>> französisch (PDF)

>> polnisch (PDF)

>> russisch (PDF)

>> spanisch (PDF)

>> türkisch (PDF)

Sie haben zu dem Belehrungsbogen auch einen Rückmeldebogen erhalten mit dem sie durch Rückgabe an den Klassenlehrer der Schule die Kenntnisnahme dieser Mitteilungspflichten der Schule bestätigen müssen. Auch den Rückmeldebogen finden sie hier:

>> Rückmeldebogen deutsch (PDF)

Wir bedanken uns für ihr Verständnis und ihre Mithilfe für einen guten Gesundheitsschutz!

Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgenden Links:

>> Robert Koch Institut “Meldepflichtige Krankheiten”

>> Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

>> Infektionsschutz

A. Borlinghaus, stellv. Schulleiter