Eine Schule, alle Chancen

Schule für Sekundarstufe 1

Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) – Bildungspaket

  • Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
  • Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
  • Ihr Kind braucht Nachhilfe?
  • Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?

Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten.

Anspruch auf die BuT-Leistungen haben Sie, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:

  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Asylbewerberleistungen
  • Sie oder Ihre Kinder beziehen keine dieser Leistungen, aber Ihr Einkommen reicht zum Beispiel nicht für Klassenfahrten?
    Dann kann evtl. ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle der sog. Bedarfsauslösung).
    Bitte sprechen Sie dafür beim Jobcenter vor, damit dort geprüft werden kann, ob Sie einen Anspruch eine finanzielle Unterstützung haben.

Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/inhalt.html

sowie auf nachfolgenden Merkblättern des Oberbergischen Kreises

Anträge

Schulverpflegung an der Leonardo da Vinci-Schule

Hilfestellung zur Erstellung der Anträge erhalten Sie bei unseren Sozialarbeiterinnen Larissa Bröhl und Eva Neuhoff-Kreft.
Reichen Sie die ausgefüllten Anträge im Sekretariat ein.

Stand: 08/2019